| Versicherungen Sparte: Rechtsschutzversicherung
Karlsruher Rechtsschutzversicherung
Leistungen
Karlsruher Versicherung Mitversicherte Personen
Ihre Rechtsschutzversicherung bei der Karlsruher Versicherung im
Vergleich. Sie können Ihre Beiträge direkt online kostenlos
berechnen und mit anderen Versicherungsgesellschaften vergleichen.
Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit Ihren Antrag zur privaten
Rechtsschutzversicherung
direkt abzuschliessen.

Rechtsschutzversicherung Vergleich
Wer ist bei der Rechtsschutzversicherung der Karlsruher
versichert?
Versicherungsschutz besteht für Sie selbst als Versicherungsnehmer.
Im Verkehrs-Rechtsschutz sind der berechtigte Fahrer und die Insassen
des versicherten Fahrzeuges mitversichert. Sie selbst sind auch
als Fahrer fremder Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer
bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr versichert.
Im Privat-Rechtsschutz erstreckt sich der Versicherungsschutz auf
den Ehe- bzw. Lebenspartner, die minderjährigen Kinder sowie
die unverheirateten volljährigen Kinder bis zum 27. Lebensjahr,
jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine
auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür
ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Auf Wunsch kann auch ein
nichtehelicher Lebenspartner wie ein Ehegatte mitversichert werden.
Im Berufs- oder Firmen-Rechtsschutz besteht auch für die bei
Ihnen beschäftigten Personen in ihrer beruflichen Tätigkeit
Versicherungsschutz.
Allerdings besteht kein Kostenschutz, wenn mitversicherte Personen
gegen Sie oder gegeneinander vorgehen.
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