| Die "Haftpflichtversicherung" ist die Verpflichtung, für
einen Schaden zu haften, den Sie einem anderen zugefügt haben, zum
Beispiel durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit. Nach
dem Gesetz kann der Geschädigte von Ihnen fordern, dass Sie die Folgen
ausgleichen.
Unter Umständen kann das bedeuten, dass Sie für den Schaden
in unbegrenzter Höhe ein Leben lang haften müssen (§ 823
BGB). Ohne Privat-Haftpflichtversicherung heißt das, im Schadensfall
kommen Sie mit Ihrem gesamten Vermögen auf. Je nach Höhe des
Schadensfalls kann das den finanziellen Ruin bedeuten.
Schadensersatzansprüche können zum Beispiel drohen, wenn
Sie sich aus Versehen auf die Brille eines anderen setzen, im Kaufhaus
an einem Regal hängen bleiben und dadurch Ware zu Boden fällt,
als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall verursachen
oder ein Besucher in Ihrer Wohnung auf dem frisch gewischten Boden
hinfällt.
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